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Dauermeldung
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Geschrieben von: Simone Kuschel
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Montag, den 18. Januar 2010 um 22:32 Uhr |
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Im Zusammenhang mit einer Anfrage eines NFV – Kreises weist der NFV auf die bereits bestehenden und frei zugänglichen Informationsquellen zu dem bestehenden Sportversicherungsvertrag, dessen Umfang und den Pflichten der Versicherten informieren. Über den NFV-Internetauftritt wird auf den bestehenden Sportversicherungsvertrag mit der ARAG hingewiesen.
Dort befinden sich eine Kurzmerkblatt, eine ausführliche Darstellung des Versicherungsvertrages und die zugehörigen Formulare zur Sportschadenmeldung. In dem zweiseitigen Kurzmerkblatt ist der Versicherungsumfang grob dargestellt. Die Bedingungen und eine detailliertere Darstellung des Umfanges erfolgt über die hinterlegte Broschüre. Ferner wird auf den Internetauftritt ARAG-Sport24 des Versicherungspartners hingewiesen; dort finden sich weitergehende Informationen und insbesondere eine übersichtliche Darstellung vieler Standardfragen zum Versicherungsvertrag.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 14. Januar 2011 um 09:53 Uhr |