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Infos zur Sportversicherung |
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Dauermeldungen
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Montag, 18. Januar 2010 |
Im Zusammenhang mit einer Anfrage eines NFV – Kreises weist der NFV auf die bereits bestehenden und frei zugänglichen Informationsquellen zu dem bestehenden Sportversicherungsvertrag, dessen Umfang und den Pflichten der Versicherten informieren.
Über den NFV-Internetauftritt wird auf den bestehenden Sportversicherungsvertrag mit der ARAG hingewiesen.
Dort befinden sich eine Kurzmerkblatt, eine ausführliche Darstellung
des Versicherungsvertrages und die zugehörigen Formulare zur
Sportschadenmeldung. In dem zweiseitigen Kurzmerkblatt ist der
Versicherungsumfang grob dargestellt. Die Bedingungen und eine
detailliertere Darstellung des Umfanges erfolgt über die hinterlegte
Broschüre.
Ferner wird auf den Internetauftritt ARAG-Sport24
des Versicherungspartners hingewiesen; dort finden sich weitergehende
Informationen und insbesondere eine übersichtliche Darstellung vieler
Standardfragen zum Versicherungsvertrag.
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 6. März 2010 )
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